Regalprüfungen
Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen diese von befähigten Personen (Regalinspekteuren) kontrolliert werden.
Grundlage der Kontrollen ist die seit 2009 neue europäische Norm DIN EN 15635 (“Leitlinien zum sicheren Arbeiten”). Sie legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/ Regalen fest.
Sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter!
Fordern Sie unsere Regalprüfer zu Ihren regelmäßigen Kontrollen an.
Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Flyer.