Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß der Vorschrift DGUV 312-906 mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen. Diese regelmäßige Prüfung ist zwingend erforderlich, bevor PSAgA-Produkte in Verkehr gebracht oder weiterverwendet werden dürfen.
Bei Ditzinger erhalten Sie diese vorgeschriebene PSA-Prüfung durch geschultes und zertifiziertes Fachpersonal – schnell, professionell und gesetzeskonform.
Unser Service für Ihre Absturzsicherung – geprüft. sicher. dokumentiert.
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Daher bieten wir Ihnen die vollständige Prüfung Ihrer Absturzsicherungssysteme direkt bei uns im Haus an – zuverlässig, normgerecht und dokumentiert.
Leistungsumfang unserer PSAgA-Prüfung nach DGUV 312-906:
- Sichtprüfung Ihrer PSAgA (z. B. Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte) auf ordnungsgemäßen Zustand
- Erstellung einer rechtssicheren Prüfdokumentation zur Vorlage bei Behörden und Versicherungen
- Austauschservice: Bei Bedarf erstellen wir ein Angebot für die Erneuerung defekter Komponenten (ausschließlich Produkte unserer Herstellerpartner)

Warum eine regelmäßige PSA-Prüfung unverzichtbar ist
Die jährliche Überprüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern entscheidend für die Sicherheit auf Baustellen, in Industrieanlagen und beim Arbeiten in Höhen. Eine mangelhafte oder ungeprüfte PSAgA kann Leben gefährden – handeln Sie verantwortungsbewusst und rechtssicher mit Ditzinger.
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Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz bei der Prüfung von Absturzsicherungen nach DGUV 312-906. Mit uns bleiben Sie gesetzeskonform – und Ihre Mitarbeitenden geschützt.